Waffenerwerb

Bedrüfnisantrag / Waffenerwerb (für Sportschützen)

Diese Seite soll helfen Anträge möglichst fehlerfrei zu erstellen. Die hier gegebenen Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich sind immer die Informationen auf der Seite des Hessischen Schützenverbands e.V. zum Thema Waffenerwerb. Auf der Webseite des HSV unter „Recht“ –> „Waffenerwerb für Sportschützen“.

Wir sind angehalten die Anträge vorab auf Fehler zu prüfen, bevor sie an den Verband gehen. Fehlerhaft erstellte Anträge erhöhen den Arbeitsaufwand beim Verband erheblich!

Waffenbesitzkarte für Sportschützen voll bzw. Zeilen verbraucht (gelbe WBK)? Vor dem nächsten Kauf mit der zuständigen Behörde sprechen, ob eine weitere WBK beantragt werden muss.

Bedürfnisse werden nur dann ausgestellt, wenn die Erwerbsstreckung einen Erwerb zulässt (ein entsprechender Änderungsantrag des Präsidiums und des Schützenkreises 81 wurde von den anwesenden Mitgliedern mit knapper Mehrheit abgelehnt).

Die Modalitäten der Bedürfnisbeantragung werden mit dem Bundesinnenministerium festgelegt und sind für alle Schießsportverbände verbindlich.

  • Auf der Webseite des Hessischen Schützenverbands e.V. die Bedingungen für die Bedürfnisausstellung GENAU durchlesen! ->hier<-
  • NUR die aktuellen Formulare zur Bedürfnisbeantragung verwenden. Alte Formulare werden nicht akzeptiert.
  • Schießnachweise nicht zu knapp ausfüllen (Den Weg zum Vorstand, BSM bis zum HSV berücksichtigen. Eingang beim HSV zählt als Stichtag!) Termine, älter als 12 Monate, werden nicht akzeptiert.
  • Schießnachweise in die Tabelle des HSV übertragen und Disziplin angeben ->hier<-! Verbandsfremde Schießtermine werden nicht akzeptiert.
  • Schießbücher immer mit vollständigem Datum (TT.MM.JJJJ) und Diziplin (z.B. 2.40) führen. „GK“ und „KK“ sind keine Diziplinangaben. Persönliche Daten eintragen, damit das Schießbuch einer Person zugeordnet werden kann.
  • 12/18 Regel
    • 12er Regel: In den letzten 12 Monaten ein Schießtermin pro Monat.
    • 18er Regel: In den letzten 12 Monaten 18 Schießtermine, max. 3 Monate können ohne Schießnachweis sein.
    • Es werden 2 Trainings pro Kalendertag anerkannt.
    • Größere Trainingslücken sind schriftlich glaubhaft zu machen.
  • Ab 3. Kurzwaffe auf der grünen WBK ist ein Wettkampfpass und die Teilnahme an mind. 2 Meisterschaften gleicher erlaubnispflichtiger Waffenart (in diesem Fall Kurzwaffe) ab Vereinsebene (fortlaufend) Pflicht! Besondere Voraussetzungen beachten.
    • Wechselsysteme werden nicht mitgezählt! Voreinträge nur unter Bedingungen ab 3. Kurzwaffe (lesen)
    • Das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis muss schriftlich glaubhaft gemacht werden.
  • NUR die geforderten Untrerlagen einreichen. (KEINE Sachkundenachweise, KEINE Kopien von Wettkampfpässen, KEINE Kopie des kleinen Waffenscheinens, etc.)
  • Keine Kopien von Unterschriften und Stempeln auf Anträgen zulässig. Also nicht einmal Seite 2 vom Verein ausfüllen lassen und 5 mal die Kopie davon verwenden. (Gilt für alle Formulare rund um die Bedürfnisbeantragung)
  • Nicht auf den Formularen rummalen, durchstreichen etc.
  • Es wird immer eine Waffenart, Kaliber, Disziplinnummer und Munitionserwerb benötigt. Falls die Angaben einer gelben Waffenbesitzkarte entsprechen, dann zusätzlich auch das dritte Kästchen ankreuzen (§14 Abs. 4 Waffg).
  • Eine Mischbeantragung von grüner und gelber WBK ist nicht zulässig.
  • Formular leserlich in Druckschrift ausfüllen (oder besser am PC ausfüllen)
  • An den Bezirksschützenmeister schicken (Kein Einschreiben. Diese können nicht entgegengenommen werden)

Aktuelles Formular ist vom 23.09.2020

Zum Sportgerät (VOR dem Erwerb durchlesen)

  • Aktuelle Aufbewahrungsrichtlinien beachten! ->hier<-
  • Bedingungen zur Zulässigkeit einer Waffe zur jeweiligen Disziplin GENAU durchlesen! Sportordnung des DSB ->hier<-
  • Bei Kurzwaffen: Gewicht, Abzugsgewicht, Maße, Typ und Munition (z.B. keine Randpatronen mit Zentralzündung als Selbstladepistole, etc), Visierung
    • Tip: Mindestens Kimme verstellbar (am besten 2/3 Positionskimme), Triggerstop, Abzug überarbeitet, Probeschießen beim Händler.
    • Was nicht geht: Halbautomatische Pistole im Kaliber .44 Remington Magnum (z.B. Desert Eagle) in der Disziplin 2.58 (Revolver).
    • Was auch nicht geht: Korn mit Fieberglas
  • Bei Langwaffen: Kaliberberbegrenzung, Gewichtsbegrenzung, Maße, Visiervorgaben, Abzugsgewicht, ggf. weitere Beschränkungen wie z.B. „keine Kompensatoren“, Schäftung.
  • Sprecht mit dem Vorstand oder Spartenleitern.